Kostenerstattung

Meine Rechnungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Heil­praktiker. Diese werden von Privatkassen sowie von Heil­praktiker-Zu­satzversicherungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erstattet. Der Rechnungsbetrag richtet sich nach der Behandlungsdauer sowie der Art der erbrachten Leistung.

Auch einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen os­teo­pa­thische Behandlungen. Diese sind auf der Internetseite www.osteokompass.de aufgelistet. Dort können Sie nachsehen, ob auch Ihre Krankenkasse die Osteopathie unterstützt.

Bei folgenden gesetzlichen Krankenkassen bin ich derzeit als Osteopathin anerkannt und gelistet:

Siemens-BKK, Techniker-KK, BKK Mobil Oil, BKK Bahn,
IKK classic, IKK Südwest, BKK Securvita, Audi-BKK,
BKK Provita, DAK, AOK Plus, BKK VBU

Bei Fragen zur Rechnungsstellung und Erstattung können Sie mich auch gerne persönlich per Mail oder Handy kontaktieren.